Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, kurz beantwortet. Fehlt Ihre Frage, schreiben Sie uns.
Was kostet es?
7,99 € im Monat oder 79 € im Jahr. Es gibt einen Tarif mit allen Funktionen, ohne Staffel nach Rechnungen, Kunden oder Belegen und ohne Aufpreis für einzelne Funktionen. Bei jährlicher Zahlung sparen Sie 16,88 € gegenüber zwölf Monatszahlungen (95,88 €).
Beide Beträge sind Endpreise. Auf Ihrer Rechnung steht genau diese Zahl. Preisstand September 2026.
Wie wird abgerechnet?
Sie bekommen von uns eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag. Kreditkarte, Lastschrift oder einen Zahlungsdienstleister gibt es nicht. Die Rechnung schreiben wir mit kleinunternehmer-online, so wie Sie Ihre auch.
Die monatliche Zahlung ist monatlich kündbar, die Jahreszahlung läuft bis zum Ende des bezahlten Jahres. Eine Selbstregistrierung mit Bezahlfunktion gibt es nicht. Wir richten Ihren Mandanten persönlich ein und klären dabei die Zahlweise.
Wann kann ich es nutzen?
Ab sofort. kleinunternehmer-online läuft unter app.kleinunternehmer-online.de. Wer einen Zugang hat, meldet sich dort an.
Für einen Zugang schreiben Sie eine kurze E-Mail an kontakt@kleinunternehmer-online.de. Wir legen Ihren Mandanten an und schicken Ihnen die Zugangsdaten.
Für wen ist das gedacht?
Für Einzelunternehmer, Freiberufler und Nebengewerbe, die nach § 19 UStG abrechnen: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, kein Vorsteuerabzug, Gewinnermittlung per EÜR.
Nicht gedacht ist es für Buchhaltungsbüros, für Steuerkanzleien als Hauptnutzer und für Unternehmen mit doppelter Buchführung.
Ersetzt das den Steuerberater?
Nein. Wir erzeugen die EÜR und ein vollständiges Belegpaket. Die Steuererklärung, die Übermittlung an ELSTER und die Beurteilung von Sonderfällen bleiben bei Ihrem Steuerberater.
Gibt es Angebote, Zeiterfassung und wiederkehrende Rechnungen?
Ja, alle drei. Angebote stellen Sie mit eigener Nummer aus und übernehmen sie nach der Annahme in eine Rechnung, auch in Teilen. Zeiten erfassen Sie per Timer oder in der Wochenansicht und übernehmen sie als Positionen in die Rechnung. Rechnungsserien erzeugen wir nach Intervall von selbst, mit Ausführungsprotokoll.
Muss ich die Zahlen vom Beleg abtippen?
Meistens nicht. Wenn Sie ein PDF hochladen, lesen wir Belegdatum, Bruttobetrag, ausgewiesene Steuer, Lieferant und Belegnummer aus der Datei und tragen sie in die Maske ein. Der Beleg steht daneben, jeder Wert ist als Vorschlag markiert, und gespeichert wird erst, wenn Sie bestätigen.
Das funktioniert bei PDFs mit Textebene, also bei praktisch jeder Rechnung, die per E-Mail kommt. Ein Scan oder ein Handyfoto enthält keinen lesbaren Text, dort bleiben die Felder leer. Bei einer E-Rechnung kommen die Werte direkt aus dem XML.
Das Auslesen läuft auf demselben Server wie alles andere bei uns. Es gibt keinen Upload zu einem Texterkennungsdienst. Und im Zweifel lassen wir ein Feld lieber leer als falsch gefüllt, denn ein durchgewinkter Betrag landet sonst in der EÜR.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Der § 19-Status gilt bei uns je Kalenderjahr, nicht als Schalter an der Firma. Ein Wechsel zur Regelbesteuerung lässt die Daten der Vorjahre unangetastet, und die Felder für Steuersatz und Steuerbetrag sind von Anfang an vorhanden. Das Dashboard warnt Sie, bevor Sie eine Grenze erreichen.
Gebaut haben wir kleinunternehmer-online trotzdem für den Kleinunternehmerfall. Wer dauerhaft regelbesteuert ist, ist mit einem Programm für die Regelbesteuerung besser bedient.
Ist das GoBD-konform?
Die technischen Voraussetzungen haben wir umgesetzt: Rechnungsnummern vergeben wir erst beim Festschreiben und lückenlos, festgeschriebene Rechnungen sind unveränderlich, Korrekturen laufen über Storno und Korrekturrechnung, Belege legen wir mit Prüfsumme ab und überschreiben sie nicht, Änderungen protokollieren wir.
GoBD-Konformität hängt aber auch davon ab, wie Sie mit der Software arbeiten. Eine Software allein kann sie nicht herstellen, und ein Zertifikat gibt es dafür nicht.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. § 34a UStDV nimmt Kleinunternehmer davon dauerhaft aus, das PDF bleibt zulässig. Empfangen und verarbeiten müssen Sie E-Rechnungen dagegen seit dem 1. Januar 2025. Dafür lesen wir XRechnung und ZUGFeRD direkt ein.
Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet, braucht die XRechnung trotzdem. Deshalb können Sie die Ausstellung zuschalten, mit Validierung vor dem Versand.
Wo liegen meine Daten?
In einem Rechenzentrum in Deutschland, betrieben von einem deutschen Anbieter, mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Belege geben wir nicht zur Texterkennung an Dritte weiter. Auch das Auslesen der Belegwerte läuft auf demselben Server. Analyse-Dienste setzen wir nicht ein.
Kann mein Steuerberater direkt hineinsehen?
Ja. Rollen setzen sich je Mandant aus Einzelrechten zusammen. Einen reinen Lesezugang für die Kanzlei richten Sie damit schnell ein.
Komme ich an meine Daten wieder heraus?
Ja, jederzeit. Der Jahresexport enthält die PDF-Aufstellung, die Zahlen als CSV und ein ZIP mit allen Belegen und Indexdatei. Dazu gibt es den Gesamtexport über alle Wirtschaftsjahre, von Anfang an und nicht erst bei einer Kündigung.
Gibt es eine App?
Nein. kleinunternehmer-online ist eine Web-Anwendung, die auch auf dem Telefon funktioniert. Eine eigene App planen wir nicht.
Warum noch ein Rechnungsprogramm?
Weil in den etablierten Programmen die Kleinunternehmerregelung eine Einstellung neben der Regelbesteuerung ist. Man bezahlt Umfang, den man nicht braucht, und klickt Felder weg, die leer bleiben. Bei uns ist der § 19-Fall der Ausgangspunkt, und den Rest haben wir weggelassen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, die Antwort landet dann hier.
Zugang
Bereit für die erste Rechnung?
Wenn Sie schon einen Zugang haben, melden Sie sich direkt an. Wenn nicht, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir richten Ihren Mandanten ein und schicken Ihnen die Zugangsdaten.
app.kleinunternehmer-online.de · kontakt@kleinunternehmer-online.de