E-Rechnung
E-Rechnung für Kleinunternehmer
Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht. Für Kleinunternehmer bedeutet sie weniger, als oft behauptet wird: Empfangen müssen Sie, ausstellen dürfen Sie.
E-Rechnungen empfangen
Wer unternehmerisch tätig ist, muss E-Rechnungen im strukturierten Format annehmen und verarbeiten können, Kleinunternehmer eingeschlossen. Die Datei im Postfach liegen zu lassen genügt nicht. Die Rechnungsdaten müssen lesbar gemacht und aufbewahrt werden.
Bei uns: Sie laden die Datei hoch, wir lesen den Inhalt aus, zeigen ihn an und legen die Datei ins Belegarchiv.
E-Rechnungen ausstellen
Für eigene Rechnungen bleibt das PDF zulässig. § 34a UStDV nimmt Kleinunternehmer von der Pflicht aus, strukturierte Rechnungen auszustellen. Die Ausnahme ist nicht befristet.
In der Praxis verlangen öffentliche Auftraggeber die XRechnung trotzdem. Deshalb können Sie die Ausstellung bei uns zuschalten.
Rechtsstand August 2026. Diese Seite beschreibt die Grundlage der Umsetzung und ist keine steuerliche Beratung.
Die Umsetzung
Wie wir das umsetzen
- DatenmodellAuch wenn nur ein PDF herauskommt, führen wir die Pflichtfelder der Norm mit: Leitweg-ID, Grund der Steuerbefreiung, Einheiten, Zahlungsbedingungen. Nachträglich ließe sich das nicht sauber ergänzen.
- ZuschaltbarOhne aktiviertes Format bleibt es beim PDF. Schalten Sie XRechnung oder ZUGFeRD zu, erzeugen wir die strukturierte Datei beim Festschreiben zusätzlich zum PDF und archivieren sie mit.
- ValidierungDie erzeugte Datei prüfen wir vor dem Versand gegen das Profil. Eine E-Rechnung, die der Empfänger abweist, kostet mehr Zeit als die Prüfung.
- EingangEingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien lesen wir selbst ein. Es gibt keinen Upload zu einem Drittanbieter und deshalb auch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag dafür.
Zugang
Bereit für die erste Rechnung?
Wenn Sie schon einen Zugang haben, melden Sie sich direkt an. Wenn nicht, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir richten Ihren Mandanten ein und schicken Ihnen die Zugangsdaten.
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