kleinunternehmer-online

Rechnungen, Belege und die EÜR für Kleinunternehmer.

Wir haben kleinunternehmer-online für Selbstständige gebaut, die nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnen. Sie schreiben Rechnungen mit allen Pflichtangaben, laden Ihre Belege hoch und bekommen am Jahresende eine fertige Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Ihren Steuerberater. Um Nummernkreise, Fristen und Formate kümmern wir uns.

Online unter app.kleinunternehmer-online.de · Zugang auf Anfrage

7,99 € im Monat oder 79 € im Jahr, alle Funktionen enthalten. Zum Preis

RechnungRE-2026-0108§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStGFortlaufende, lückenlose Nummer. Vergeben beim Festschreiben, nicht im Entwurf.
RechnungsempfängerStadtwerke Beispielstadt AöR
Leitweg-ID 04011000-1234512345-06
LeistungBetrag
Webauftritt, Neugestaltung
Pauschal
700,00
Bildaufbereitung
7,0 Std. × 70,00
490,00
Gesamtbetrag1.190,00 €
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.§ 19 UStGDer Hinweis ersetzt den Steuerausweis, im PDF wie in der E-Rechnung (Befreiungsgrund BT-120).
25.000 €
Umsatz im Vorjahr, bis zu dem die Kleinunternehmerregelung gilt.
100.000 €
Umsatz im laufenden Jahr. Wird er überschritten, endet die Regelung sofort.
1.1.2025
Seit diesem Tag müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können.
EN 16931
Die Norm hinter XRechnung und ZUGFeRD. Wir lesen und schreiben beide Formate.

Funktionen

Was wir für Sie erledigen

Angebot, Rechnung, Zahlung, Beleg und Jahresabschluss hängen zusammen. Deshalb steckt bei kleinunternehmer-online alles unter einem Dach, und jeder Schritt übernimmt die Daten aus dem vorigen.

Rechnungen

Rechnungen mit lückenloser Nummer

Solange eine Rechnung Entwurf ist, hat sie keine Nummer. Beim Festschreiben vergeben wir die nächste Nummer aus Ihrem Nummernkreis, danach lässt sich die Rechnung nicht mehr ändern. Korrekturen laufen über eine Storno- oder Korrekturrechnung. Versand per E-Mail, Zahlungseingänge und offene Posten gehören dazu.

E-Rechnung

XRechnung und ZUGFeRD in beide Richtungen

Beim Festschreiben erzeugen wir auf Wunsch zusätzlich zum PDF eine E-Rechnung nach EN 16931 und prüfen sie vor dem Versand. Eingehende E-Rechnungen lesen wir direkt ein und legen sie als Ausgabe an, ohne Umweg über einen Drittanbieter.

Zeiterfassung

Stunden erfassen und abrechnen

Timer oder Wochenansicht, Projekte mit eigenem Stundensatz. Abrechenbare Zeiten wandern mit einem Klick als Positionen in Ihre Rechnung.

Ausgaben und Belege

Beleg hochladen, Werte übernehmen

Aus einem PDF lesen wir Datum, Betrag, Steuer, Lieferant und Belegnummer und tragen sie als Vorschlag ein. Sie prüfen die Werte, wählen die Kategorie nach Anlage EÜR und speichern. Die Datei bewahren wir mit Prüfsumme im Archiv auf.

Anlagegüter

Abschreibung mit AfA-Plan

Sie erfassen die Anschaffung, wir stufen ein: Sofortabzug, geringwertiges Wirtschaftsgut oder lineare Abschreibung. AfA-Plan und Anlagenspiegel je Jahr liefern wir dazu.

EÜR

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, jederzeit aktuell

Wir zählen nach dem Zahlungsdatum, nicht nach dem Rechnungsdatum, und folgen den Zeilen der Anlage EÜR. Der Jahresexport enthält eine PDF-Aufstellung, die Zahlen als CSV und ein ZIP mit allen Belegen samt Indexdatei, fertig für Ihren Steuerberater.

Außerdem: Angebote mit Übernahme in die Rechnung, Rechnungsserien mit automatischem Lauf, Kundenstamm mit Leitweg-ID, Rollen und Rechte, Änderungsprotokoll. Alle Funktionen im Detail

Einblick

So sieht kleinunternehmer-online aus

Offene Posten, Fälligkeiten und Zahlungen auf einer Seite. kleinunternehmer-online läuft im Browser, auch auf dem Telefon, ohne Installation.

Rechnungen · Offene Posten

3.180,00 €Offen gesamt
840,00 €Davon überfällig
14 TageØ Zahlungsdauer
NummerKundeBetragStatus
RE-2026-0108Studio Lichtblick1.190,00Offen
RE-2026-0107Weber & Rausch GbR840,00Überfällig
RE-2026-0106Galerie Anders1.150,00Offen
RE-2026-0105Café Morgenrot460,00Bezahlt
RE-2026-0104Hofladen Grüntal312,50Bezahlt
RE-2026-0103Praxis Dr. Sommer675,00Bezahlt
RE-2026-0102Atelier Winterberg925,00Bezahlt

Warum ein eigenes Programm

Die Kleinunternehmerregelung ist bei uns der Normalfall.

Die bekannten Rechnungsprogramme sind für die Regelbesteuerung gebaut. Die Kleinunternehmerregelung ist dort eine Einstellung, und viele Felder, Konten und Auswertungen bleiben danach leer. Wir gehen vom § 19 aus: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, kein Vorsteuerabzug, Gewinnermittlung per EÜR.

Der Status gilt je Kalenderjahr. Wer die Umsatzgrenze überschreitet, wird im Folgejahr regelbesteuert. Deshalb führen wir Ihren § 19-Status und die Grenzwerte je Jahr und warnen Sie auf dem Dashboard, bevor Sie eine Grenze erreichen.

Grenzwerte nach § 19 Abs. 1 UStG in der seit 2025 geltenden Fassung. Wir hinterlegen sie je Kalenderjahr und ziehen sie nach, wenn das Gesetz sich ändert.

E-Rechnung

Empfangen ist Pflicht, Ausstellen ist freiwillig.

Die beiden Richtungen sind für Kleinunternehmer unterschiedlich geregelt. Das wird häufig verwechselt.

Pflicht seit 1. Januar 2025

E-Rechnungen empfangen

Seit 2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen nach EN 16931 annehmen und verarbeiten können, Kleinunternehmer eingeschlossen. Die Datei im Postfach abzulegen genügt nicht: Die Daten aus dem XML müssen lesbar gemacht und aufbewahrt werden.

Bei uns: Sie laden die XRechnung oder ZUGFeRD-Datei hoch, wir übernehmen die Werte aus dem XML und legen die Datei ins Belegarchiv.

Dauerhaft freiwillig

E-Rechnungen ausstellen

Kleinunternehmer sind nach § 34a UStDV dauerhaft von der Pflicht befreit, E-Rechnungen auszustellen. Das PDF bleibt zulässig. Öffentliche Auftraggeber verlangen trotzdem eine XRechnung.

Bei uns: Sie schalten das Format je Mandant zu. Dann erzeugen wir beim Festschreiben zusätzlich zum PDF eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei und validieren sie vor dem Versand.

Rechtsstand August 2026. Das ist die Grundlage der Umsetzung, keine Steuerberatung. Mehr zur E-Rechnung

Nicht enthalten

Was wir nicht machen

Diese Punkte gehören nicht zu unserem Umfang. Für die meisten Kleinunternehmer spielen sie keine Rolle, und wo doch, ist der Steuerberater die richtige Adresse.

  • SteuererklärungWir liefern die EÜR und die Belege. Die Steuererklärung, die Übermittlung an ELSTER, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zusammenfassende Meldung macht Ihr Steuerberater.
  • Doppelte BuchführungKontenrahmen, Bilanz und DATEV-Buchungsstapel gibt es bei uns nicht. Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG stellt bezahlte Einnahmen und Ausgaben gegenüber, und genau das machen wir.
  • Texterkennung für Scans und FotosBelegwerte lesen wir aus der Textebene eines PDF. Ein Scan oder ein Handyfoto enthält keinen Text, dort tragen Sie die Werte selbst ein. Dafür verlässt kein Beleg unseren Server.
  • MahnwesenOffene Posten zeigen Fälligkeit und Alter der Forderung. Mahnstufen, Mahntexte und Verzugszinsen gibt es nicht.
  • AuslandsfälleReverse Charge und innergemeinschaftliche Leistungen bilden wir nicht ab. Solche Rechnungen gehören in die Hände Ihres Steuerberaters.

Preis

Ein Tarif mit allen Funktionen

Es gibt keine Tarifstufen und keine Aufpreise für einzelne Funktionen. Sie entscheiden nur, ob Sie monatlich oder jährlich zahlen.

Monatlich

7,99 € / Monat

Monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit und ohne Einrichtungsgebühr.

Zwölf Rechnungen im Jahr, jede über 7,99 €.

Jährlich

79 € / Jahr

Entspricht rund 6,58 € im Monat. Gegenüber zwölf Monatszahlungen (95,88 €) sparen Sie 16,88 €.

Eine Rechnung im Jahr.

  • Alles enthaltenRechnungen, Angebote, Zeiterfassung, Ausgaben und Belege, Anlagegüter mit AfA, E-Rechnung in beide Richtungen, EÜR und Jahresexport. Ohne Obergrenze bei Rechnungen, Kunden oder Belegen.
  • Rechenzentrum in DeutschlandWir betreiben kleinunternehmer-online bei einem deutschen Anbieter in einem Rechenzentrum in Deutschland, mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Kein Dienstleister außerhalb Deutschlands ist beteiligt, und Belege geben wir an keinen Texterkennungsdienst.
  • EndpreisAuf Ihrer Rechnung steht genau dieser Betrag. Wir schlagen keine Umsatzsteuer und keine Einrichtungsgebühr auf.
  • Zahlung per ÜberweisungSie erhalten von uns eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag. Ein Zahlungsdienstleister ist nicht beteiligt.

Preisstand September 2026. Der Preis gilt je Mandant, also je Unternehmen, das bei uns abrechnet. Fragen zum Preis

Zugang

So bekommen Sie Ihren Zugang

Eine Selbstregistrierung gibt es nicht. Wir richten jeden Mandanten persönlich ein und schicken Ihnen die Zugangsdaten.

  1. Zugang anfragen

    Schreiben Sie eine kurze E-Mail an kontakt@kleinunternehmer-online.de. Hilfreich sind Ihre Tätigkeit und die gewünschte Zahlweise.

  2. Mandant einrichten

    Wir legen Ihren Mandanten an, klären die Zahlweise mit Ihnen und schicken Ihnen die Zugangsdaten.

  3. Anmelden und loslegen

    Unter app.kleinunternehmer-online.de anmelden, Stammdaten und Nummernkreis eintragen, erste Rechnung schreiben. Der Jahresexport steht von Anfang an zur Verfügung.

Die Rechnung über 7,99 € oder 79 € kommt danach per E-Mail. Wir schreiben sie natürlich mit kleinunternehmer-online. Zum Preis

Zugang

Bereit für die erste Rechnung?

Wenn Sie schon einen Zugang haben, melden Sie sich direkt an. Wenn nicht, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir richten Ihren Mandanten ein und schicken Ihnen die Zugangsdaten.

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